Lopesan Villa del Conde Resort & Thalasso in beliebteste Urlaubsziele
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Lopesan Villa del Conde Resort & Thalasso
Fr., 19.Jun. 2026 - Mo., 22.Jun. 2026 | 3 Nächte 2 Erwachsene Doppelzimmer -A-, inkl. Transfer Frühstück
Wien
-
Las Palmas - Gran Canaria
(LPA) 15:40 von Wien (VIE) 12:55 von Las Palmas - Gran Canaria (LPA)
Bei Halbpension besteht die Möglichkeit die "Dine Around Experience" wahrzunehmen - Gäste können wählen, ob sie jeden Abend am hoteleigenen Buffet, am Buffet im Baobab oder am Buffet des Costa Meloneras speisen möchten. Es ist zwingend eine Vorabreservierung erforderlich und das Angebot ist nur gültig nach Verfügbarkeit.
„Getränke sind nicht inkludiert“ "Dine Around Experience" nicht verfügbar am 24. und 31. Dezember
Halbpension Plus: Frühstück (Buffet), Abendessen (Buffet),
Halbpension Plus bietet den Gästen das bei Halbpension beschriebenen „Dine Around Experience“ wahrzunehmen, mit dem zusätzlichen Vorteil, die À-la-Carte-Restaurants zu nutzen. Es ist zwingend eine Vorabreservierung erforderlich und das Angebot ist gültig nur nach Verfügbarkeit.
Folgende À-la-Carte-Restaurants stehen zur Verfügung (Änderungen vorbehalten): AKARA (Baobab), TOSCANA (Costa Meloneras), OVO (Villa del Conde)
„Getränke sind nicht inkludiert“
"Dine Around Experience" und wechselseitiges À-la-Carte-Angebot" nicht verfügbar am 24. und 31. Dezember
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass.Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!