LAGE- zum Flughafen Marrakech (RAK) ca. 5 km
- zum touristischen Zentrum ca. 3 km, Einkaufsmöglichkeiten ca. 1 km
- öffentliche Busverbindung vorhanden
AUSSTATTUNG- 110 Zimmer
- Rezeption (24 Stunden), Lift, WLAN in allen öffentlichen Bereichen (inklusive)
- Restaurant
- Bar
- Konferenzraum
- gegen Gebühr: Friseur, Wäscheservice
POOL- Swimmingpool (wetterabhängig)
- Sonnenschirme und Liegen am Pool
FÜR DIE KINDER- Babybetten (auf Anfrage und nach Verfügbarkeit)
VERPFLEGUNG
Frühstück
Halbpension
Vollpension
- Frühstück, Mittag- und Abendessen
SPORT, WELLNESS & UNTERHALTUNG- Fitnesscenter
- gegen Gebühr: Spa, Sonnenterasse, Hamam
INFORMATIONEN- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Sprachen: Englisch, Französisch, Arabisch
- Landeskategorie: 4 Sterne
DOPPELZIMMER - ca. 24 m²
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten
- Badewanne oder Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, Safe, WLAN
- Klimaanlage (individuell)
auch buchbar zur Einzelbelegung
Einreisebestimmungen Marokko:
Deutsche Staatsangehörige (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Marokko einen
Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren ist die Einreise auch mit einem
gültigen Kinderreisepass möglich. Die Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die Ausreise mit abgelaufenem Reisepass ist nicht möglich.
Für Aufenthalte zu touristischen und geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tagen wird
kein Visum benötigt.
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bitte bei der Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin oder bei den Generalkonsulaten in Frankfurt und Düsseldorf.
Minderjährige, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter verreisen, sollten zusätzlich zum Reisepass eine
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und die Kopie des Reisepasses der Eltern/gesetzlichen Vertreter mitführen.
Reisende mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit können mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen aber außerdem den marokkanischen Personalausweis (CNIE) mitführen.
Bitte beachten Sie auch die Einfuhr- und Gesundheitsbestimmungen. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts: Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Stand: Juni 2024
Ramadan:
Der Ramadan ist der traditionelle Fastenmonat der Muslime. Während dieser Zeit darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht gegessen und getrunken werden. Während des Ramadans sollten auch Reisende in muslimischen Ländern aus Rücksicht in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken oder rauchen. In den Hotels kann es während des Ramadans zu Einschränkungen der Öffnungszeiten der Bars und Restaurants sowie des Speisen- und Getränkeangebots kommen. Dies betrifft auch die AI-Leistungen, vor allem das Angebot an alkoholischen Getränken.
Da der Ramadan sich nach dem islamischen Mondkalender richtet, findet er in jedem Jahr zu einer anderen Zeit statt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bzw. vor Ihrer Buchung darüber.
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!