Abora Buenaventura by Lopesan Hotels in beliebteste Urlaubsziele
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Abora Buenaventura by Lopesan Hotels
Mi., 10.Jun. 2026 - Sa., 13.Jun. 2026 | 3 Nächte 2 Erwachsene Doppelzimmer Deluxe (18+), ohne Transfer Halbpension
Wien
-
Las Palmas - Gran Canaria
(LPA) 09:35 von Wien (VIE) 18:25 von Las Palmas - Gran Canaria (LPA)
nach Playa del Ingles ca. 450 m, Puerto Rico ca. 23 km, Vecindario ca. 22 km, Puerto de Mogan ca. 33 km, Triana ca. 50 km, Vegueta ca. 50 km, Pico de las Nieves ca. 55 km
öffentliche Busverbindung vorhanden
AUSSTATTUNG
724 Zimmer, verteilt auf drei 8-stöckige Gebäuden
Rezeption (24 Stunden), Lifte, WLAN in allen öffentlichen Bereichen (inklusive)
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass.Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!